Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag – abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Zusätzlich können Entlastungsleistungen genutzt werden. Wir beraten Sie transparent zu möglichen Eigenanteilen und übernehmen die direkte Abrechnung mit den Pflege- und Krankenkassen.

Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn verwenden?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann beispielsweise für Betreuungsleistungen, Unterstützung im Haushalt oder zur Förderung der Selbstständigkeit genutzt werden.

Was passiert, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Auch ohne Pflegegrad können Leistungen zunächst privat in Anspruch genommen werden – zum Beispiel in einer akuten Notlage. Parallel unterstützen wir Sie umfassend bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vor. Unser Ziel ist es, Sie im gesamten Prozess bestmöglich zu begleiten.

Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad nicht ausreicht oder falsch eingestuft wurde?

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, beraten wir Sie zu einer Höherstufung oder einem Widerspruchsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und stehen Ihnen fachlich zur Seite.

Kann ich Pflegegeld behalten und trotzdem einen Pflegedienst beauftragen (Kombinationsleistung)?

Ja. Im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung können Sie einen Teil der Pflegesachleistungen über unseren Pflegedienst abrechnen und erhalten den verbleibenden Anteil des Pflegegeldes anteilig ausgezahlt. Wir erklären Ihnen transparent, wie sich die Prozente berechnen.

Wie funktioniert die Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson?

Wenn die private Pflegeperson, zum Beispiel ein Angehöriger, vorübergehend verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege im Rahmen der Verhinderungspflege. Auch hierbei unterstützen wir Sie bei der Planung und Abrechnung.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Rente oder das Einkommen nicht ausreicht (SGB XII / Sozialhilfe)?

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Wir beraten Sie vertraulich zu möglichen Unterstützungsleistungen und helfen bei der Orientierung.

Wie wird die Pflege abgerechnet und entstehen zusätzliche Kosten?

Die Abrechnung erfolgt je nach Art der Leistung über die Pflegekasse (SGB XI) oder die Krankenkasse (SGB V). Grundlage ist der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog, der die einzelnen Pflegeleistungen regelt. Vor Beginn der Versorgung erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenvoranschlag. So wissen Sie von Anfang an, welche Leistungen übernommen werden und ob ein Eigenanteil entsteht. Unser Ziel ist es, die Versorgung so zu planen, dass Ihre Leistungen optimal genutzt werden und möglichst keine unnötigen Zusatzkosten für Sie entstehen. Sollten Leistungen privat gewünscht oder notwendig sein, informieren wir Sie selbstverständlich im Voraus über die entstehenden Kosten.

Bietet Dua Care Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI an?

Ja. Wir führen verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger gemäß § 37.3 SGB XI durch und unterstützen Sie mit fachlicher Beratung und praktischen Tipps für den Pflegealltag.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Dua Care ab?

Zu Beginn führen wir ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihren individuellen Pflegebedarf erfassen. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen Pflegeplan und koordinieren die Einsätze. Während der gesamten Zusammenarbeit stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen als feste Ansprechpartner zur Verfügung.

Gibt es bei Dua Care eine Rufbereitschaft oder Notfallversorgung?

Ja. Neben unseren regulären Bürozeiten bieten wir eine Rufbereitschaft für unsere Klientinnen und Klienten an, um auch in dringenden Situationen erreichbar zu sein.

Gemeinsam für Pflege mit Herz

Pflege ist Vertrauenssache. Bei Dua Care stehen nicht nur Leistungen im Mittelpunkt, sondern die Menschen, die sie mit Verantwortung und Herz ausführen.

Pflege ist Vertrauenssache. Bei Dua Care stehen nicht nur Leistungen im Mittelpunkt, sondern die Menschen, die sie mit Verantwortung und Herz ausführen.

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